Leistungen 

Unfallgutachten und Schadengutachten

Jemand hat Ihr Fahrzeug bei einem Autounfall, einem Parkschaden oder einem leichtem Rempler beschädigt?
Zur Schadensregulierung an Ihrem Fahrzeug mit der gegnerischen Kfz-Versicherung wird ein Kfz-Gutachten erstellt. Die gegnerische Kfz-Versicherung zahlt den entstandenen Schaden und die Kosten für den Kfz-Sachverständiger. Für Sie fallen hier keine Kosten an.

Wertgutachten

Bei einem Wertgutachten wird der Wert eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung des technischen und optischen Zustandes ermittelt. Diese Bewertung ist hilfreich beim Verkauf, beim Diebstahl und bei Vandalismus.
Wertgutachten werden auch rein aus Interesse des Halters durchgeführt. Meist in der Tuning-Szene oder Motorradsparte.
Dadurch erhält man auch den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs.

Kurzgutachten

Bei Schäden oder Unfallschäden unter ca. 750€ spricht man von einem Kurzgutachten. Diese ähneln einem Kostenvoranschlag und sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben und ein Schadensgutachten oder Unfallgutachten nicht gerechtfertigt erscheint.
Die Kosten werden in der Regel auch hier von den Versicherungen übernommen.

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